Der Begriff Österreichungarn verkörpert ein Konzept der Vereinigung. In dieser Bezeichnung kann man zwar die klare Manifestation der anderen Nationalitäten vermissen, wie dies z.B. im Ausdruck Vielvölkerstaat präsent wäre; doch wird in ihr die Eigenart der Vereinigung ausgedrückt: Der Name leitet sich von der Zusammensetzung Österreichs und Ungarns ab. Er basiert auf dem 1867 unterschriebenen Ausgleich (Kiegyezés), der die theoretische Pluralität innerhalb der Grenzen miteinbezieht. Außerdem hat die Bezeichnung ‚Österreichungarn’ drei weitere Vorteile: Erstens vermeidet sie den Disput zwischen einer kaiserlichen oder königlichen Benennung des Staates. Zweitens schließt sie unzutreffende Bezeichnungen, die melancholische Konnotationen oder lokale Abgrenzungen evozieren, aus. Drittens umfasst sie den 1867 entstandenen und 1918 verschwundenen Staat und vereinfacht dessen Behandlung als Forschungsobjekt.